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Recycle-Klunker...

Hat seine Asche in's Weltall beamen lassen...

Die Tochter eines verstorbenen Wiesbadeners darf dessen Asche nicht zu einem Diamanten pressen lassen. Das Amtsgericht Wiesbaden untersagte der Frau in einem am Dienstag verkündeten Urteil, die sterblichen Überreste ihres Vaters in die Schweiz zu bringen und dort in einen Edelstein umwandeln zu lassen. Damit setzte sich in dem Prozess die Mutter des Toten durch, die den Plan ihrer Enkeltochter bereits mit einer einstweiligen Verfügung gestoppt hatte. Diese Verfügung bestätigte das Amtsgericht nun. Gegen die Entscheidung kann die Tochter noch Berufung einlegen. (Az. 91 C 1274/07)

Die Tochter hatte sich in dem Verfahren darauf berufen, dass die Umwandlung der Asche in einen Diamanten dem Wunsch ihres Vaters entspreche. Sie wollte diese dazu in die Schweiz bringen, wo ein solches Verfahren im Gegensatz zu Deutschland erlaubt ist. Nach Auffassung des Gerichts konnte die Frau aber nicht "hinreichend glaubhaft" machen, dass dies tatsächlich der letzte Wille ihres Vaters sei. Bei einer "so exotischen und in Deutschland unzulässigen Form der Bestattung" trage sie aber die Beweislast, dass der Verstorbene dies gewollt habe.

Das Amtsgericht begründete seine Zweifel an dem angeblichen letzten Willen des Verstorbenen vor allem damit, dass der an Krebs erkrankte Mann Weihnachten vergangenen Jahres seinem Schwager nach einem Besuch am Familiengrab erklärt habe, er werde dort auch bald liegen. Diese Äußerung sei nach einem Gespräch mit seiner Tochter im November gefallen, in dem sich der Mann von der Idee der Umwandlung seiner Asche in einen Diamanten "angetan gezeigt" habe.

Der Anwalt der Frau kündigte laut einem Gerichtssprecher an, gegen die Entscheidung Berufung vor dem Landgericht einlegen zu wollen. Die grundsätzliche Zulässigkeit der Umwandlung der Asche eines Verstorbenen in einen Diamanten ließ das Amtsgericht offen.
Wenn es nach meinem Willen ginge, dürften mich meine "lieben Verwandten" sogar aufrauchen. Wohl bekomm's...

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