Beckenbauer war im Juni 2004 bei Tempo 30 in einer Baustelle mit 71 Stundenkilometern geblitzt worden. Ein ehrenamtlich als Fanbetreuer beim FC Bayern arbeitender Kriminaloberkommissar hörte von dem Vergehen und schaltete einen Freund in der Verkehrsabteilung der Münchner Polizei ein. Der wiederum alarmierte den Freund im Kreisverwaltungsreferat. Die beiden Polizisten deklarierten die Verkehrssünde gegenüber dem Sachbearbeiter kurzerhand als Polizeieinsatz, dieser legte den Fall deshalb zu den Akten. Allerdings hatte eine Kollegin des Verwaltungsmannes etwas davon mitbekommen - und deckte den Fall auf. Die drei Männer wurden deshalb bereits wegen Urkundenfälschung zu einer Strafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt.
Beckenbauer, der mit einer Vereinslimousine mit dem Kennzeichen M-RM - für Rekordmeister - unterwegs war, durfte seinen Führerschein dagegen behalten. Das KVR wollte zwar kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist noch einen Anhörungsbogen an den 61-Jährigen schicken. Diesmal streikte aber der Computer. Bis der Fehler bemerkt und behoben war, war der Fall verjährt. Die Mühlen der Justiz mahlen manchmal eben recht langsam...