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Letztens im Urwald...

Die Gemeinschaft der Logko Puran, ein Indianerstamm in der argentinischen Provinz Neuquén, hat durch ein Gericht das Recht erhalten, Widerstand auf ihrem Gebiet ausüben zu dürfen.

Damit wurde eine Klage der Ölgesellschaft Pioneer Natural Resources gegen die Proteste der Ureinwohner zurückgewiesen. Die Richter urteilten demnach so, weil die Ölfirma mit ihrem Fördervorhaben nicht die in der argentinischen Verfassung garantierte Beteiligung der Ureinwohner an der Verwaltung ihrer natürlichen Ressourcen beachtet hätten.

Pioneer Natural Resources hatte die Indianergemeinschaft verklagt, nachdem diese mit Hilfe einer Demonstration die Lieferung von Bohrmaterial verhindert hatten. Jedoch seien, so der Richter, die Ureinwohner in keiner Weise in die Planung des Vorhabens auf dem Gebiet der Gemeinschaft einbezogen wurden. Ebenso hätten die Vertreter der Logko Puran niemals Antworten auf dutzende Anfragen von der Ölfirma erhalten.

Dies könnte ein Präzedenzfall für dutzende Fälle sein, in denen indigene Völker ihre Gebiete bisher erfolglos gegen riesige Unternehmen verteidigen.

Sehe ich da etwa einen Silberstreif am Horizont der Ungerechtigkeiten dieser Welt...?



Ramones "Indian Giver" (Live 1991) Audio-only

Apropos Bierschutz...

Die tschechische Budweiser-Brauerei blitzt mit ihrer Klage gegen den US-Brauer Anheuser-Busch vor einem EU-Gericht ab. Anheuser darf seine Produkte weiterhin "Budweiser" nennen.

Das tschechische Traditionsunternehmen hatte beim zweithöchsten EU-Gericht gegen das Markenamt geklagt. Das Gericht stellte fest, dass die von der tschechischen Budweiser-Brauerei verteidigten Ursprungsbezeichungen "nur für Bier und ähnliche Erzeugnisse" geschützt sind. Der US-Brau-Gigant darf den Namen "Budweiser", "Bud" und das "Budweiser"-Logo für Waren eintragen, die nichts mit Bier zu tun haben, beispielsweise Textilien, Schreibwaren oder Nahrungsmittel.

Für einen erweiterten Schutz hätten die Tschechen nachweisen müssen, dass der Ruf der Marke beeinträchtigt werde. Das sei nicht gelungen. Das tschechische Unternehmen hat zwei Monate Zeit, um Berufung einzulegen.

Da mach ich mir doch gleich ein Bier auf, ungelogen…





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