Das tschechische Traditionsunternehmen hatte beim zweithöchsten EU-Gericht gegen das Markenamt geklagt. Das Gericht stellte fest, dass die von der tschechischen Budweiser-Brauerei verteidigten Ursprungsbezeichungen "nur für Bier und ähnliche Erzeugnisse" geschützt sind. Der US-Brau-Gigant darf den Namen "Budweiser", "Bud" und das "Budweiser"-Logo für Waren eintragen, die nichts mit Bier zu tun haben, beispielsweise Textilien, Schreibwaren oder Nahrungsmittel.
Für einen erweiterten Schutz hätten die Tschechen nachweisen müssen, dass der Ruf der Marke beeinträchtigt werde. Das sei nicht gelungen. Das tschechische Unternehmen hat zwei Monate Zeit, um Berufung einzulegen.
Da mach ich mir doch gleich ein Bier auf, ungelogen…